Geschäftsbedingungen
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Haftung & Versicherung
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Haftung
Die Reiterinnen und Reiter haften für die von ihnen verursachten Schäden an Pferden, Material und Einrichtung der Reitanlage.
Versicherung
Als Betreiber des Reit- und Ausbildungsstalles Burg verfügen wir über eine Betriebshaftpflicht-Versicherung.
Trotzdem ist es Sache und Pflicht der Reiter und Reiterinnen, eine Unfall-, Haftpflicht- sowie eine Zusatzversicherung für die Benutzung von Fremdpferden abzuschliessen. Diese deckt die Kosten bei- tierärztlichen Behandlungen
- Tod des Pferdes
- Minderwert durch eine Verletzung.Nicht versichert sind Ansprüche aus Schäden, die bei der Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen entstehen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Teilnahme an vereins-, kurs- oder schulinternen Prüfungen. Bei Teilnahme an Veranstaltungen, kann dieser Zusatz in der Versicherung mit eingeschlossen werden. Jegliche Haftung wird abgelehnt. Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr.
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Regeln um die Reitbahn
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- Es ist ruhig und im normalem Schritt an den Reitplatz/die Reitbahn heranzutreten (kein Gerenne!), die Pferde könnten sich sonst erschrecken.
- Ebenso verhalten sich Zuschauer ruhig.
- Keine flatternde Kleidungsstücke, schwingende Schirme, turnende Kinder etc..
- Hunde sind an die Leine zu nehmen. -
Reitbahnregeln
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- Bei Betreten oder Verlassen der Bahn ist „Türe frei“ zu rufen und die Antwort „ist frei“ abzuwarten. In der Reitbahn freundlich grüssen.
- Während der für Ausbildungsstunden festgelegten Zeiten ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten.
- Das Auf- und Absitzen von Einzelreitern erfolgt in der Mitte der Bahn.
- Wenn sich mehrere Reiter in der Bahn befinden, ist im Schritt und im Halten der Hufschlag ca. 2m freizuhalten. Ganze Bahn hat gegenüber der Volte Vorrecht.
- Wenn auf beiden Händen geritten wird (bis zu vier Reitern) muss immer genügend Sicherheitsabstand und Zwischenraum eingehalten werden. Entgegenkommenden Reitern ist nach rechts auszuweichen (wie im Strassenverkehr).
- Wenn junge oder ängstliche Pferde in der Bahn sind, sollte immer auf einer Hand geritten werden.
- Longieren ist nur gestattet, wenn alle in der Bahn befindlichen Reiter damit einverstanden sind.
- Springen ist nur gestattet, wenn alle in der Bahn befindlichen Reiter damit einverstanden sind.
- Gebrauchtes Hindernismaterial, Bodenricks, Longen, Peitschen usw. sind nach Gebrauch stets ordnungsgemäss wegzuräumen.
- Kleidungsstücke, wie Jacken etc. gehören nicht in der Reitbahn aufgehängt.
- Beim Verlassen der Bahn Hufe auskratzen und Mist zusammen nehmen.Jeder Reiter muss die Reitbahnregeln kennen, um ein ordnungsgemässes und gefahrenloses Reiten sicherzustellen.
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Bezahlung Reitstunden & Kursbeiträge
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Bezahlung Reitstunden
Bezahlung Einzellektionen bar am Tag des Reitunterrichtes
Bei regelmässigem Unterricht können 5, 10 oder mehr Reitstunden im Voraus einbezahlt werden.Junioren-Abonnement bar oder per Einzahlung im Voraus (bitte per Banküberweisung, per Post mit einem Zuschlag von Fr. 5.-):
Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich
zu Gunsten von CH15 0070 0110 0043 7882 4
Monique Weiss-Weber, Burg, 8492 Wila
Konto 80 - 151 - 4Um vom Rabattsystem profitieren zu können, bitten wir Sie das neue Abo vor Ablauf des alten Abos einzuzahlen. Abo-Preise gelten erst ab Zahlungseingang!
Kursbeiträge
Kursbeiträge bitte, wenn nichts anderes vermerkt, auf folgendes Konto überweisen
Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich
zu Gunsten von CH15 0070 0110 0043 7882 4
Monique Weiss-Weber, Burg, 8492 Wila
Konto 80 - 151 - 4 -
Abmeldungen
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Abmeldungen Reitstunden
Bei Barzahlung:
Bei Abmeldungen hat die Mitteilung mindestens 24h im Voraus zu erfolgen, ansonsten werden die Lektionen normal verrechnet.Bei Abo-Zahlung:
Das Abo verpflichtet zu wöchentlichem Reitunterricht. Bei Abmeldungen hat die Mitteilung mindestens 24h im Voraus zu erfolgen, ansonsten werden die Lektionen normal verrechnet.Eine versäumte Reitstunde wird verrechnet, kann jedoch bei rechtzeitiger Abmeldung innerhalb eines Monats nachgeholt werden. In den Schulferien gilt diese Regelung nicht mit Ausnahme der Sommerferien, in diesen müssen zwei Lektionen besucht werden.
Abmeldungen Reitferien und Kurse
Bei Abmeldungen 30 - 0 Tage vor Reitferien- oder Kursbeginn wird die Hälfte der Kurskosten dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin in Rechnung gestellt. Keine Rückerstattung erfolgt bei Abbruch der Reitferien oder des Kurses.